Nachträge am Bau VOB/B und das neue Bauvertragsrecht des BGB als Gegensätze?
- Guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis – Gilt dies noch?
- Wie hat sich die Frage der Fortschreibung der Preise bei Nachträgen in den letzten 20 Jahren in der Rechtsprechung entwickelt?
- Welche Einschränkung bzw. welche Vorteile bietet die Regelung im neuen Bauvertragsrecht des BGB‘s für die Ermittlung der Nachtragshöhe?
- Welche Auswirkung haben die neuen Entscheidungen des Kammergerichts vom 10.07.2018 und 27.08.2019 zur Ermittlung von Nachtragsvergütung in rechtlicher und baubetrieblicher Sicht?
- Bleibt die Anordnungsflexibilität des Auftraggebers zumindest in der VOB/B erhalten?
- Wie geht es insgesamt mit der Behandlung von Nachträgen nach der Rechtsprechung des Kammergerichts weiter?
- Was bedeutet die neue Rechtsprechung des BGH für die Anpassung der Vergütung gemäß § 2 Abs. 3 VOB/B?
- Bauunternehmen
- Planer, Ingenieure und Projektsteuerer
- Bauträger, Immobilienfonds, Investoren
- Vertreter von privaten und öffentlichen Bauherrn
- Richter und Sachverständige
- unter rechtlichen Gesichtspunkten Anne Schönbrunn
- unter baubetrieblichen Gesichtspunkten
- Rechtliche Regelungen und baubetriebliche Umsetzung
- Status quo in der Praxis
- Rechtliche Regelungen und gelebte Praxis
- Reformbedarf von § 2 VOB/B?
- Ökonomischer (Un-)Sinn der Regelungsfolgen
- Vergleich der Anordnung im BGB-Bauvertrag und im VOB-Vertrag
- AGB-Unwirksamkeit der VOB/B nach neuem Recht?
- Was bleibt? Was kann man tun?
Diese Veranstaltung wendet sich an:
Das Programm
9:30 Uhr | Begrüßung – Einführung | Prof. Dr. Stassen |
9:35 Uhr |
Die Ermittlung der Vergütung für Nachträge gemäß § 2 Abs. 5 und Abs. 6 VOB/B Wie ist die bisherige Herangehensweise? Die Anpassung der Vergütung nach § 2 Abs. 3 VOB/B Die neue Rechtsprechung des BGH zu § 2 Abs. 3 VOB/B |
Daniel Wegener |
10:10 Uhr |
Die Entscheidung des Kammergerichts vom 10.07.2018 (21 U 30/17) sowie 27.08.2019 (21 U 160/18): Auflösung des Grundsatzes guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis
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Anne Schönbrunn Nina Rodde |
11:00 Uhr | Kurze Pause | |
11:30 Uhr |
Die Ermittlung der Vergütung für Nachträge im neuen Bauvertragsrecht
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Birthe Saalbach |
12:00 Uhr |
Nachtragsvergütung nach BGB und VOB/B – tatsächlich (k)ein Widerspruch?
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Univ.-Prof. Dr.-Ing. Matthias Sundermeier |
12:30 Uhr |
Wie geht es nun mit dem Anordnungsrecht weiter?
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Dr. Stephan Götze |
13:00 Uhr | Ausklang bei Imbiss und Gesprächen mit den Referenten | |
Ende ca. 14:00 Uhr | Ende |
Die Referenten
Dr. Stephan Götze
Rechtsanwalt, Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dipl.-Ing. Nina Rodde
Geschäftsführerin KVL Sachverständige GmbH
Prof. Dr. Dieter Stassen
Rechtsanwalt und Notar, STASSEN LLP Rechtsanwälte und Notare, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Honorarprofessor an der Potsdam School
of Architecture
Anne Schönbrunn
Rechtsanwältin, STASSEN LLP Rechtsanwälte und Notare, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Birthe Saalbach
Geschäftsführerin emproc Projektconsult GmbH & Co. KG
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Matthias Sundermeier
Technische Universität Berlin, Fachgebiet Bauwirtschaft und Baubetrieb, Fakultät VI Planen Bauen Umwelt, Institut für Bauingenieurwesen
Daniel Wegener
Rechtsanwalt, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht